Hier besteht neben der Schuld des Gläubigers zusätzlich eine “brieflose” Schuld einer Immobilie (Grundstück oder Gebäude oder beides) die als zusätzliche Sicherheit gilt. Zahlt der Gläubiger seine Schuld nicht kann sofort gegen die Immobilie vollstreckt werden.

Die Tatsache dass die Schuld gegen die Immobilie “brieflos” ist bedeutet nicht dass die Forderung gegen die Immobilie weniger werthaltig als diejenige einer Forderung mit Brief ist. Tatsächlich ist theoretisch die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit immer gegeben.

Ein Wertgutachten über die jeweilige Immobilie liegt uns nicht vor. Für eine Werthaltigkeit irgendeines Grundschuldbriefes wird von uns keinerlei Gewähr oder Garantie übernommen.

Wir garantieren lediglich das Vorhandensein des jeweiligen Dokuments und dass es echt ist.

Direkt-Kontakt WhatsApp