Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind vollstreckbare Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und vollstreckbare Ausfertigungen notarieller Urkunden.

Für die Möglichkeit, aus Urteilen vor ihrer Rechtskraft zu vollstrecken, existieren detaillierte Regelungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Die uns zur Verfügung stehenden Schuldtitel die hier von uns angeboten werden sind in der Regel vollstreckbare Ausfertigungen notarieller Urkunden, bei denen der Schuldner sich unter Anerkennung des Bestehens einer Schuld gegen ihn der sofortigen Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.

Wir garantieren in diesem Zusammenhang die Tatsache dass der Schuldtitel echt ist, und in der Höhe des Nennbetrags existiert, aber nicht dass die einzelne Forderung in irgend einer Weise werthaltig oder nicht werthaltig sei.

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